Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU Whistleblower-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet dem Arbeitgeber, Maßnahmen gegen die hinweisgebende Personen (sog. Whistleblower) zu unternehmen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wir haben interne Meldekanäle eingerichtet. Hierüber können Sie sich an uns wenden, auch anonym, wenn Sie Informationen darüber erlangt haben, dass Mitarbeiter*innen, Leitungskräfte oder Aufsichtsgremien gegen Gesetze (EU, Bund, Sachsen-Anhalt) verstoßen. Sie können Ihre Hinweise über Missstände über folgende Wege melden:
- Hinweisgeberschutzsystem –> https://verbaende-awo.intralean-cloud.de/public/melden/12
Online-Zugang, mit dem man Hinweise melden und über das System mit der zuständigen Person kommunizieren kann ohne seine Identität oder Kontaktdaten preiszugeben.
- Meldung per Mail
Schicken Sie den ausgefüllten Meldebogen für Hinweisgebende an: hinweis@awo-kv-magdeburg.de. - Meldung per Post
Schicken Sie den ausgefüllten Meldebogen für Hinweisgebende an:
Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutzgesetz)
AWO Kreisverband Magdeburg e.V.
Thiemstraße 12
39104 Magdeburg
Die Reihenfolgen der Adressierung (Interne Meldestelle steht ganz oben) ist hier besonders wichtig, weil die Post ansonsten im Sekretariat geöffnet wird. - Telefonisch oder persönlich
Nehmen Sie Kontakt auf zu Franziska Manske unter der Nummer 0391/ 60 78 0- 71. Wenn Sie einen Hinweis im Rahmen eines persönlichen Gespräches melden wollen, machen Sie bitte vorab einen Termin aus.
