Altenpflegeheim “Haus Krähenstieg”

Altenpflegeheim “Haus Krähenstieg”

Wir sind ein Altenpflegeheim für Menschen, die dauerhaft oder kurzzeitig gepflegt werden müssen.

Mit insgesamt 76 Pflegeplätzen im Bereich der stationären Pflege und der Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege) bietet unser Altenpflegeheim ein gemütliches Zuhause ganz in der Nähe des Neustädter Sees in Magdeburg. Eine hauseigene Küche und eine soziale Betreuung runden das Angebot ab.

Unser Haus aus dem Jahre 2002 bietet Ihnen:

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende Betreuung in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen aufgrund von z.B. Urlaub oder Krankheit.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Vor Beginn der Kurzzeitpflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) sowie die Bestätigung der Kostenübernahme. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: [Ellen fragen]

Bei Ausfall der regulären Pflegeperson kann zusätzlich eine Verhinderungspflege beantragt werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bis zu vier Wochen jährlich die pflegebedingten Kosten im Pflegeheim.

Wichtige Anträge zum Download:    

Button: Antrag auf Kurzzeitpflege

Button: Antrag auf Verhinderungspflege [Ellen fragen]

Erst wenn die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse geklärt bzw. bestätigt ist, kann eine vollstationäre Aufnahme erfolgen. Dazu muss ein Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt werden und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgen. Der MDK legt den jeweiligen Pflegegrad fest. Die Pflegebedürftigen werden dabei einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Um vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, wird wenigstens der Pflegegrad 2 benötigt.

Wir erbringen Grundpflege nach der individuellen Situation des Bewohners, wie z.B. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege und bei der Fortbewegung, aber auch bei der Beschaffung von Medikamenten und Hilfsmitteln. Die Leistungen der Behandlungspflege, welche von Ärzt*innen verordnet wird, werden von Pflegekräften erbracht. Es erfolgt dabei eine enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzt*innen. 

Soziale Betreuung in unserer Einrichtung

In unserer Einrichtung leben Menschen mit und ohne Demenz gemeinsam. Das fördert ein unterstützendes Miteinander, bei dem Rücksicht und gegenseitige Hilfe im Alltag selbstverständlich sind.

Unsere soziale Betreuung wird von vier speziell geschulten Betreuungskräften durchgeführt. Sie bieten abwechslungsreiche und individuell angepasste Aktivitäten für unsere Bewohner*innen an. Die Betreuung findet wochentags von 08:00 bis 17:00 Uhr statt.

Unsere Betreuungsangebote im Überblick:

  • Bewegungsangebote wie Gymnastik, Sitztanz oder Kegeln
  • Kreative Aktivitäten wie Basteln und Gestalten
  • Lese- und Vorleserunden
  • Gemeinsame Kaffeenachmittage, teilweise mit Livemusik
  • Geburtstagsfeiern für unsere Bewohner*innen
  • Tägliche Zeitungsschau
  • Gesellschaftsspiele wie Karten- und Brettspiele
  • Feiern von Festen wie Fasching, Weihnachten und Silvester (in Kooperation mit Kinder- und Jugendeinrichtungen der AWO)
  • Unterstützung bei der Gartenpflege, z. B. Blumen gießen
  • Gemeinsames Singen, z. B. im Bewohnerchor

Freiwilliges Engagement willkommen [Plakette FWA?!]

Wir freuen uns über die Unterstützung durch engagierte Freiwillige. Wenn Sie Interesse haben, sich einzubringen, sprechen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an die Freiwilligenagentur Magdeburg.

Verpflegung & Küche
Unsere Bewohner*innen erhalten täglich frisch zubereitete Mahlzeiten aus der hauseigenen Küche – basierend auf aktuellen ernährungswissenschaftlichen Standards. Individuelle Bedürfnisse werden selbstverständlich berücksichtigt: Dazu gehören Diätkost, passierte Kost sowie spezielle BMI-Kost bei Untergewicht.

Das Angebot umfasst außerdem Hausmannskost, Schonkost sowie jederzeit verfügbare Getränke, Obst und saisonales Gemüse.

Auch Familienfeiern sind in unserer Cafeteria möglich. Speisen und Getränke können individuell mit der Küchenleitung abgestimmt werden.

Unsere Mahlzeiten im Überblick:
APH- unsere Küche

  • Frühstück
  • Zwischenmahlzeiten (Joghurt, Obst)
  • Mittagessen
  • Kaffee und Gebäck
  • Abendessen
  • Spätstück
  • Wunschessen zum Geburtstag
  • Kuchen/Torte zum Kaffeenachmittag (mittwochs)

Unser Haus auf einem Blick

  • moderne Innenausstattung
  • 76 Pflegeplätze (54 Einzelzimmer, 11 Zweibettzimmer)
  • parkähnliche Gartenanlage mit Außenterrasse
  • jedes Zimmer ist mit barrierefreiem WC und Dusche ausgestattet
  • ein modernes Pflegebad und einen Gemeinschaftsraum mit Balkon auf jedem Wohnbereich
  • Physio- und Ergotherapie, Fußpflege, Friseur (externe Anbieter)
  • Vermittlung seelsorgerischer Betreuung

Seit dem 01.01.2025 beträgt der monatliche Eigenanteil
(Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich):

im ersten Jahr der Pflege 2.128,60 €

im zweiten Jahr der Pflege 1.913,64 €

im dritten Jahr der Pflege 1.627,02 € 

ab dem 36. Monat der Pflege 1.268,74 € 

Bei Fragen zur detaillierten Kostenzusammensetzung können Sie sich gern an uns wenden.

Leitbild

Unser Leitbild bildet die Grundlage für unser Denken und Handeln und trägt zur bedürfnisgerechten Weiterentwicklung unserer Einrichtung bei. Das gesamt Pflegeleitbild können Sie hiernachlesen. 

Stellenangebote

Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:
AWO Kreisverband Magdeburg e. V.
Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“
Krähenstieg 9
39126 Magdeburg
altenpflegeheim(at)awo-kv-magdeburg.de

Weitere Stellenagebote im AWO Kreisverband Magdeburg e.V. finden Sie hier…

Ausbildung

Du möchtest Pflegefachkraft werden und suchst einen Ausbildungsplatz?
Zum 01.08.2026 besetzen wir in unserem Altenpflegeheim “Haus Krähenstieg” wieder Ausbildungsstellen.

Hier findest Du Informationen zum Ausbildungsplatz: Jobs & Praktika

Gern kannst Du Dich vorab an die Pflegedienstleiterin Nicole Lübcke wenden, Fragen stellen und einen Termin vereinbaren, um unser Haus kennenzulernen. Du erreichst Sie unter der Telefonnummer 0391/ 300 40 470. Wir freuen uns über Deine Bewerbung.

Hier ist ein Auszug aus dem Ausbildungsmagazin Mission Zukunft – MiZu, in dem unser jetziger Auszubildender aus seinem Alltag berichtet: 37 Helden des Alltags

Ehrenamt

Zum Ausbau unseres Betreuungsangebotes sind wir auf der Suche nach engagierten Freiwilligen. Wenn Sie sich mit Handarbeiten auskennen, gern mit BewohnerInnen Spaziergänge unternehmen oder ihnen vorlesen möchten, sich vorstellen können, einen kleinen Bücherwagen zu betreuen oder einen Handwerkszirkel ins Leben rufen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Am 01.07.2015 wurden wir von der Freiwilligenagentur Magdeburg mit dem Gütesiegel “Freiwillige willkommen !!!” als zertifizierte Einsatzstelle 2015 ausgezeichnet.

1. Gibt es bestimmte Besuchszeiten?

Nein – man kann jederzeit Besuch empfangen. Während der Mittags- und Nachtruhe sollten Bewohner*innen eines Doppelzimmers gegenseitig Rücksicht nehmen und ggf. ihren Besuch in einem Aufenthaltsraum empfangen.

2. Dürfen Heimbewohner*innen auch auswärts übernachten?

Selbstverständlich. Z. B. über Weihnachten etc. übernachten gelegentlich Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung bei ihren Verwandten. Wichtig ist: vorher die Pflegekräfte informieren und am Abholtag möglichst genau die Zeit der Rückkehr bekannt geben. Bei längerer Abwesenheit werden anteilig Heimkosten erstattet. Dies trifft auch bei Krankenhausaufenthalten zu (siehe Heimvertrag Anlage 3).

3. Müssen Kinder/ Enkelkinder für die Pflege der Angehörigen dazu zahlen?

In der Regel nicht. Sollte die eigene Rente (Witwen-/ Witwer- oder Betriebsrente) zur Bezahlung des Heimplatzes nicht ausreichen, ist zunächst die Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu klären. Das Sozialamt prüft wiederum, ob und wenn ja in welcher Höhe, evtl. eine Zuzahlung durch Verwandte 1. Grades in Frage kommt. Diese Zuzahlungspflicht zum Unterhalt naher Verwandter betrifft ausschließlich Kinder gegenüber den eigenen Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern – Schwiegereltern/ Schwiegerkinder sind davon ausgenommen. Es wird dabei das Einkommen/ Vermögensverhältnis der möglicherweise zuzahlungspflichtigen Kinder geprüft und nach Abzug des monatlichen Betrages zum Selbstbehalt und anfallender Kreditzahlungen bzw. sonstiger Zahlungen (z. B. Unterhalt für eigene Kinder), ein entsprechender Betrag festgelegt.

4. Muss das eigene Sparbuch in der Einrichtung abgegeben werden?

Nein. Bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist für die Einrichtungsleitung nur wichtig, dass die monatlichen Kosten regelmäßig beglichen werden können. Dies wird in der Regel durch die Rente abgedeckt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus ein*e Bewohner*in über Vermögen verfügt, ist für die Pflegeeinrichtung nicht interessant oder entscheidend.

5. Kann man eigene Möbel mitbringen?

Kleinmöbel, wie z. B. Fernsehsessel, Fernsehgerät, Wanduhr, Kommode oder Beistelltisch etc. können mitgebracht werden. Die Zimmer sind bereits vollständig möbliert, so dass theoretisch nichts mitgebracht werden müsste. Ein paar vertraute Möbelstücke geben allerdings einem Zimmer erst eine “persönliche Note”. Insbesondere Bilder, Fotos, Zimmerpflanzen usw. werden gern mitgebracht.

6. Kann das eigene Haustier mitgebracht werden?

Haustiere dürfen zu Besuch gern mitgenommen werden. Ein ständiger Aufenthalt von eigenen Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.

7. Was muss an Wäsche/ Kosmetik mitgebracht werden?

Persönliche Bekleidung (Tages- und Nachtwäsche), Schuhe/ Stiefel, Handtücher/ Waschlappen etc. sind ausreichend mitzubringen. Dieselbe Kleidung, die in der eigenen Wohnung getragen wurde, benötigt man i. d. R. auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Die Leibwäsche wird von einem externen Dienstleister gewaschen, dieser übernimmt auch die Kennzeichnung der Wäsche, damit sie dem Besitzer zugeordnet werden kann. Bei Kosmetikartikeln soll und darf die gewohnte Pflegelinie auch im Heim weiter verwendet werden, d. h. ein spezieller Duft, Rasierwasser, Hautlotion etc. Pflegemittel wie Duschbad, Haarshampoo, Prothesenreiniger/ Zahnpasta, Deo usw. sind zudem regelmäßig nachzukaufen, entsprechend Verbrauch.

8. Kann/ muss eigene Bettwäsche mitgebracht werden?

Bettwäsche wird grundsätzlich vollständig von der Pflegeeinrichtung gestellt und regelmäßig ganz bzw. bei Bedarf teilweise gewechselt. Das Mitbringen eigener Wäsche ist daher nicht notwendig. Bei bestehenden Allergien, z. B. Unverträglichkeit von industriellen Wasch- und Desinfektionsmitteln, ist nach Absprache mit der Einrichtungsleitung die Verwendung persönlicher Bettwäsche möglich.

9. Was muss beim Auszug beachtet werden/ kann man ausziehen?

Generell kann man jederzeit den Vertrag mit der Einrichtung kündigen und ausziehen, z. B. in eine andere Pflegeeinrichtung, zu den Angehörigen bzw. in eine andere Stadt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist zu beachten, d. h. bei Eingang der Kündigung bis zum 3. des Monats endet der Heimvertrag mit Ablauf desselben Monats. Bei einem Todesfall endet der Heimvertrag automatisch am Todestag. Das Zimmer ist dann innerhalb der nächsten 2 Tage zu beräumen, ansonsten fallen Sachkosten im Bereich “Unterkunft” an.

10. Muss ich für ein Einzelzimmer mehr bezahlen?

Nein. Die monatlichen Kosten richten sich stets nach dem Pflegegrad, egal ob man ein Einzel- oder Doppelzimmer bewohnt.

11. Gibt es einen Heimarzt?

Nein. Entsprechend dem Prinzip der freien Arztwahl ist die ärztliche Betreuung auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung weiterhin durch den eigenen Hausarzt möglich. Bitte klären Sie vor der Heimaufnahme, ob der Hausarzt die Betreuung (Hausbesuche) weiter übernimmt oder an welchen Arzt er ggf. den Patienten/ zukünftigen Bewohner zur weiteren ärztlichen Betreuung überweist.

12. Kommt der Friseur und die Fußpflege ins Haus?

Ja! Der Friseur nutzt in der Regel das zentrale Pflegebad der Station und ist jeweils donnerstags vor Ort. Bei Bedarf werden immobile Bewohner auch im eigenen Zimmer/ Bett frisiert.
Die Fußpflegerin kommt jeweils montags ins Haus, wobei jede Woche die Bewohner einer anderen Station versorgt werden. Beide Dienstleistungen sind jedoch nicht in den Pflegekosten enthalten und müssen von jedem Bewohner selbst bezahlt werden.
Es ist auch möglich, sich nach dem Umzug weiterhin von der eigenen Friseuse bzw. Fußpflegerin behandeln zu lassen – sofern diese Hausbesuche macht bzw. Sie noch selbständig zur Fußpflege/ Friseur gehen können.

13. Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist bei Einzug in die Pflegeeinrichtung zwingend. Obwohl unser Heim eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung hat, die viele Schadensfälle abdeckt, können doch kleine “private Unfälle” passieren. Beispiel: Frau X. legt ihre Brille auf einem Stuhl ab und Herr Y. setzt sich darauf – die Brille geht kaputt. Sie muss dann vom Verursacher ersetzt werden. Da dies mitunter teuer werden kann, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.

14. Haben die Bewohner ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Tagesstruktur im Pflegeheim?

Natürlich. Es gibt einen Bewohnerbeirat, der derzeit aus fünf Bewohner*innen besteht. Der Bewohnerbeirat trifft sich 1 x im Quartal und je nach Bedarf mit der Heimleitung. Der Beirat vertritt die Interessen der Bewohner*innen und bringt sich u.a. in die Tagesstrukturierung ein.

Unsere Soziale Betreuung im AWO Altenpflegeheim “Haus Krähenstieg” hat folgende Aufgaben:

  • Sicherung und Steigerung der Lebensqualität unserer Bewohner*innen durch die soziale, physische und kognitive Ansprache. ein Foto des Teams der Sozialen Betreuung
  • Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der sozialen Kompetenzen, der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten.
  • Erkennen und Einbeziehen der individuellen Reserven. Hier arbeiten verschiedene Leistungsbereiche mit dem Mitarbeiter*innen der sozialen Betreuung zusammen, im Sinne eines integrativen Betreuungs- und Beschäftigungskonzeptes.

Für die Bewohner*innen unseres Altenpflegeheimes haben die Angebote der sozialen Betreuung einen hohen Stellenwert. Soziale Betreuung sehen wir nicht als isolierte Aufgabe, sondern als Bestandteil der Arbeit aller Mitarbeiter*innen unseres Pflegeheimes. Das Pflegekonzept, das Konzept der sozialen Betreuung und das Haushaltswirtschaftliches Konzept bilden eine Einheit. Alle Mitarbeiter*innen sind am Leistungsprozess beteiligt. Wir gestalten nicht für die Bewohner*innen, sondern mit ihnen. Individuelle Bedürfnisse, sowie Wünsche und die Biografie geben die Grundorientierung dazu. Die verschiedenen Angebote werden auch durch Praktikanten*innen, Angehörige und Freiwillige mitgestaltet.
Grundsatz unserer Arbeit ist es, die  Bewohner*innen in ihrem „Sein“ zu erkennen und ernst zu nehmen. Wir begegnen ihnen, entsprechend unserem Pflegeleitbild, immer mit Anerkennung, Vertrauen und Respekt.

Übersicht der Angebote:

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AWO Kreisverband Magdeburg e.V.
Altenpflegeheim Haus Krähenstieg

Krähenstieg 9
39126 Magdeburg

Tel.: +49 (391) 300 40 300
Fax: +49 (391) 300 40 400

Mail: altenpflegeheim(at)awo-kv-magdeburg.de

Ansprechpartnerinnen:
Martina Schenk (Einrichtungsleitung)

Sprechzeiten:
Mo – Do: 10.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

Nicole Lübcke (Pflegedienstleitung, Medizinproduktebeauftragte)

Ellen Hännig (Verwaltung)

Einblicke in unser Haus

Der Europäische Sozialfond (ESF) fördert die Weiterbildung eines Mitarbeiters zum Praxisanleiter in der Pflege nach PfIBG.